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Ausbildung zum/r Brandschutzhelfer/in gemäß DGUV Information 205-023

Der Brandschutzhelfer ist eine von mehreren Personen innerhalb eines Unternehmens, die vom Arbeitgeber benannt wird, um im Falle von Bränden bestimmte festgelegte Aufgaben der Brandbekämpfung zu übernehmen. Laut § 10 Arbeitsschutzgesetz und Abschnitt 7.3 der ASR A2.2 hat jeder Arbeitgeber die Pflicht, Mitarbeiter in ausreichender Zahl zum Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen. In der Regel sind dies 5% der Beschäftigten.

Die P.A.D.-Kempf bildet diese Mitarbeiter Fachgerecht und unter den gesetzlichen Vorschriften aus. Den Praxisteil führen wir mit unserem eigenen mobilen Firetrainer direkt bei Ihnen vor Ort durch.

 

Ausbildungsinhalte 
Theorie und Praxis der Ausbildung zum/r Brandschutzhelfer/in nach DGUV Information 205-023

  • Grundsätze des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall
  • Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
  • Realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen
  • Betriebsspezifische Besonderheiten
  • Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich