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Ausbildung zum/r Bediener/in von Arbeitsbühnen gemäß DGUV Regel 100-500 und DGUV Grundsatz 308-008

Ausbildung zum/r Bediener/in von Arbeitsbühnen gemäß DGUV Regel 100- 500 und DGUV Grundsatz 308-008 Ausbildungsinhalte:

Theorie und Praxis der Ausbildung zum/r Bediener/in von Arbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008

Rechtliche Grundlagen
Unfallgeschehen
Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen
Betrieb allgemein
Regelmäßige Prüfungen
Umgang mit der Last
Sondereinsätze
Verkehrsregeln – Verkehrswege
Einweisung/Bedienerübungen
Theoretische und praktische Prüfung

Die Ausbildungsdauer richtet sich nach der jeweiligen Geräteart. Zum Beispiel: Hubarbeitsbühnen, Gelenkbühnen, Hubsteiger, LKW-Arbeitsbühnen, Personenlift mit Abstützung, Anhängerarbeitsbühnen, Stempelmastbühnen, Scherenbühnen, Teleskopbühnen, selbstfahrende Gelenkteleskope.